Jens Burghardt
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- im März 2020 Bestallung zum bremischen Notar
- am 1. Dezember 2019 Gründung der Kanzlei BROOCKS & BURGHARDT
- von 01.07.2016 bis 30.11.2019 Gesellschafter in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
- von 01.01.2015 bis 30.06.2016 Sozius in der Sozietät Meyer, Hattendorff, Behrens
- seit 2012 ist RA Burghardt auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- seit 2004 zugelassen als Rechtsanwalt in Bremen
- Assistent der Geschäftsleitung bei der Autohaus Südhannover GmbH
- Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Hamm (NRW) sowie im Bufete Cabello in Barcelona
- Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Barcelona (Spanien)
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein
- Bremischer Anwaltsverein
- AG für Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz im BAV
- AG für IT-Recht im BAV
Veröffentlichungen:
- Rechtsbrief marketing, März 2011 „Werbung mit Garantien – Neues aus der Rechtsprechung“
- Rechtsbrief marketing, Jan. 2011 „Allgemeine Geschäftsbedingungen – das sollten Sie wissen“
- Rechtsbrief marketing, Sep. 2010 „Stolperstein „Aktionspreise“: Was in der Printwerbung funktioniert, das geht im Internet noch lange nicht“
- Rechtsbrief marketing, Aug. 2010 „Die neuen Kennzeichnungspflichten: Lebensmittel“
- Rechtsbrief marketing, Juli 2010 „Wann ist Schluss beim Ausverkauf?“
- Rechtsbrief marketing, Mai 2010 „Waschmaschine gegen Fotoapparat: Rabatt-Aktionen mit Kurzschluss-Gefahr“
- NJW 46/2008, XII „Das Dilemma mit der Patientenverfügung“
- Der IP-Rechtsberater 5/2010, Urteilsbesprechung „Kein Schutz der Idee „Weißbierglas“ mit Fußballkugel“ durch das Urheberrecht
- Der IP-Rechtsberater 12/2015, Urteilsbesprechung „Der rechtlich ordnungsgemäße SCHUFA-Hinweis im Mahnschreiben“
- Der IP-Rechtsberater 01/2016, Urteilsbesprechung „Schiedsstellenverfahren als Prozessvoraussetzung“