Bauen und Immobilien
Ein Großteil der notariellen Tätigkeit betrifft den Bereich der Immobilien.
Hierzu zählen die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Erbbaurechten, Auflassungen und Grundpfandrechten, wie Grundschulden.
Im Bereich von Neubauten werden Bauträgerverträge vom Notar entworfen und beurkundet. Diese stellen hohe Anforderungen an die Vertragsgestaltung, da es sich häufig um komplexe Kauf- und Bauherstellungsverträge handelt, bei denen der Erwerber auf (noch) fremdem Grund und Boden ein Gebäude errichten lässt.
Verbunden mit dem Bauträgervertrag – aber auch getrennt davon – sind die Besonderheiten beim Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu betrachten. So stellt der Erwerb einer Eigentumswohnung jeweils die Übertragung von Miteigentumsanteilen (MEA) am Gemeinschaftseigentum, wie auch den Erwerb von Sondereigentum (Wohnungseigentum und/oder Teileigentum) dar.
Die Beurkundung von Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnung – damit verbunden beispielsweise Sondernutzungsrechte für oberirdische Pkw-Stellplätze, Gartenflächen und Terrassen oder Dachspeicher – erfordern ebenfalls notarielle Tätigkeit.
In dem Kernbereichen des Immobilienrechts berät der Notar die Beteiligten über Sicherungsmöglichkeiten für die Vertragsteile (z. B. die sog. Auflassungsvormerkung oder die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen für die Fälle der Nichtleistung). Auch nach der Beurkundung sorgt der Notar – sofern er beauftragt wurde – für die Umsetzung des Eigentumswechsels, holt notwendige Erklärungen, Bewilligungen (z. B. die Löschungsbewilligung für eine Grundschuld) und Bescheinigungen ein.
Eng verbunden mit der Tätigkeit des Notars im Bereich des unbeweglichen Vermögens sind die Schnittpunkte zu gesellschaftsrechtlichen, erb- und familienrechtlichen Fragen. Dabei werden die Vorgaben zum Schutze von Verbrauchern vom Notar berücksichtigt.