Erben und Vererben, Schenkung
Die Gestaltung der Vermögensnachfolge im Todesfall zählt zu dem Aufgabenkreis der Notare. Die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen (beispielsweise bei nichtverheirateten Partnern), Erbauseinandersetzungen unter Miterben in Erbengemeinschaften, notarielle Erbscheinsanträge oder die notarielle Beratung zählen dazu. Dabei sind Besonderheiten, wie sog. Behindertentestamente, die Aufhebung oder der Widerruf von früheren Testamenten, die Testamentsvollstreckung, die Aussetzung von Vermächtnissen, die Bestimmung von Auflagen durch den Erblasser, wie auch ein etwaiger Auslandsbezug zu berücksichtigen.
Eng verwandt mit dem Erbrecht ist das Recht der Schenkung. Häufig in Form von Grundstücksschenkungen oder Grundstücksüberlassungen, vielfach durch Übertragungsverträgen – z. B. von Eltern auf ihre Kinder. Der Notar weist im Rahmen seiner Tätigkeit auf einen etwaigen Abstimmungsbedarf der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten mit Regelungen in Gesellschaftsverträgen und Eheverträgen hin und berücksichtigt diese im Rahmen seiner Tätigkeit. So wird eine individuelle und sachgerechte Regelung des Nachlasses ermöglicht.