Vorsorge und Vollmacht
Im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege ist der Notar Ansprechpartner für Fragen bei der Erstellung von Vorsogevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Soll jemandem Vertretungsmacht für alle Geschäfte, bei denen eine Stellvertretung erlaubt ist, erteilt werden, wird von einer Generalvollmacht gesprochen. Diese weitgehende Bevollmächtigung sollte wohl überlegt sein und insbesondere Fragen, ob einzelne Rechtsbereiche/-geschäfte ausgenommen werden sollen, Bevollmächtigte einzeln oder nur gemeinsam handeln können oder, ob die Generalvollmacht auch über den Tod hinaus gelten soll, vorab geklärt sein.
Nicht immer ist es Beteiligten möglich, frühzeitig entsprechende Vorsorge zu treffen. Der Notar nimmt innerhalb seines Amtsbereichs bei Bedarf auch Beurkundungen außerhalb seiner Geschäftsstelle vor, zum Beispiel in der Wohnung, in Alten- und Pflegeheimen oder im Krankenhaus. Der Amtsbereich der Notare, die ihren Amtssitz im Bezirk des Amtsgerichts Bremen haben, umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Bremen und Bremen-Blumenthal; somit kann die Urkundstätigkeit in der gesamten Stadtgemeinde Bremen erfolgen, sofern nicht besondere berechtigte Interessen der Rechtssuchenden ein Tätigwerden außerhalb des Amtsbereichs gebieten.