Unternehmen
Der Notar beurkundet Unternehmensgründungen im Wege der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen: Hierzu zählen Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) ebenso wie Kapitalgesellschaften (u. a. GmbH und AG), als auch die in der Wirtschaft weit verbreitete GmbH & Co. KG – mit einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft.
Weiter umfasst die notarielle Tätigkeit Partnerschaftsgesellschaften für freiberuflich Tätige.
Anmeldungen zum Handelsregister, wie auch die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern einer GmbH oder Prokuristen als leitende Führungskräfte bilden einen Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit.
Steht ein Vertrag zum Kauf und zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen an, ist eine notarielle Mitwirkung notwendig (GmbH) oder sinnvoll (KG).
Der Notar begleitet unternehmerische Entscheidungen mit seinem Rat – sei es in Fragen des Wechsels der Gesellschaftsform, der Unternehmensnachfolge oder im Hinblick auf Fragen des Familien- und Erbrechts.